Lebensfreude zurückgewinnen!
Beweglichkeit und Schmerzfreiheit schaffen Lebensfreude. Schränken Krankheiten oder Unfälle den Alltag ein, ist die Physiotherapie ein wichtiges Puzzleteil auf den Weg zur Genesung.
Der Physiotherapeut ist ein wahres Multitalent, denn er kommt in der Prävention, Therapie und Rehabilitation sowie in fast allen Bereichen der modernen Medizin zum Einsatz. Klassisch bei orthopädischen und rheumatischen Erkrankungen wie Arthrose oder Rückenleiden, aber auch bei inneren und neurologischen Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Parkinson oder Multipler Sklerose sowie in der Geriatrie zur Stabilisierung und Kräftigung älterer, mehrfach erkrankter Patienten.
In der Praxis „Bergauf“ therapieren wir Patienten sowohl „auf Rezept“ als auch eigenständig als Heilpraktiker (Physiotherapie) ohne ärztliche Verordnung.
In der Praxis „Bergauf“ bieten wir Ihnen u. a.:
Physiotherapie (Kassenrezept und Privat)
Entspannung (Autogenes Training)
Fasten / Wandern
Manuelle Therapie
Myofasziale Integration (nach Benno Geißler)
KG – ZNS nach Bobath
Elektrotherapie
Ultraschalltherapie
Manuelle Lymphdrainage
Massage
Eisanwendungen
Traktion
Extensionsbehandlung
Heißluft (wIRA Hydrosun®)
Manuelle Therapie Kiefergelenk/CMD
Warmpackungen
Sportphysiotherapie, u. a. auch Kinesio-Taping
Hausbesuche
Hilfe ohne Umwege!
Als sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie kann ich Patienten ohne Umweg über ihren Arzt behandeln. Nach ausführlicher Anamnese und physiotherapeutischer Diagnose finden wir gemeinsam eine individuelle und auf Ihre Symptomatik zugeschnittene Therapie.
Das sichert schnelle Hilfe ohne aufwendige Rückfragen und lange Wartezeiten.
Hintergrund:
Internationale Erfahrungen z. B. aus den Niederlanden, Großbritannien oder Schweden zeigen, dass der Direktzugang zum Physiotherapeuten die Versorgung der Patienten deutlich verbessert und Zeiten der Berufsunfähigkeit verkürzt. Seit 2009 ist es auch in Deutschland Physiotherapeuten möglich, durch eine Zusatzqualifikation die Heilpraktikererlaubnis zu erwerben.
Wer bezahlt?
Generell ist die Behandlung durch einen Heilpraktiker (Physiotherapie) eine Privatleistung. Für Privatpatienten und Patienten mit entsprechender Zusatzversicherung heißt das: Sie können die nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH“ erstellten Rechnungen bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend machen und eine Rückerstattung beantragen, sofern in ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind. Mittlerweile bieten auch viele gesetzliche Krankenkassen günstige Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen an – es lohnt sich, nachzufragen und sich zu informieren!