Aktuelle Regelungen in unserer Praxis gemäß Corona-Schutzverordnung
Sehr geehrte Patienten,
gemäß aktueller Corona-Schutzverordnung sind folgende Einhaltungen in unserer Praxis erforderlich:
Bei einer Behandlung mit Rezept benötigen Sie lediglich eine FFP2 Maske, bei einer privaten Behandlung gilt die 2G-Regelung und das Tragen einer FFP2 Maske.
Stand 13. Dezember 2021
Bleiben Sie gesund.
Ihr Praxis-Team