Aktuelle Regelungen in unserer Praxis gemäß Corona-Schutzverordnung

Sehr geehrte Patienten,

gemäß aktueller Corona-Schutzverordnung sind folgende Einhaltungen in unserer Praxis erforderlich:

Bei einer Behandlung mit Rezept benötigen Sie lediglich eine FFP2 Maske, bei einer privaten Behandlung gilt die 2G-Regelung und das Tragen einer FFP2 Maske.

Stand 13. Dezember 2021

Bleiben Sie gesund.

Ihr Praxis-Team